Einzelvereinbarung über flexible Arbeitszeit (§ 3B Steinarbeitergewerbe Arbeiter)

Erläuterung

Die im Kollektivvertrag Steinarbeitergewerbe in § 3B vorgesehenen Regelungen ermöglichen es, die wöchentliche Normalarbeitszeit von 39 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums…
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