Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte unter Vorbehalt („ohne Gewähr“) | VP

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Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte unter Vorbehalt („ohne Gewähr“)

Erläuterung

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, als „Rechtsbeistand“ seiner Arbeitnehmer zu fungieren. Eine derart weitgehende Unterstützungspflicht lässt sich auch nicht aus…