Grundvereinbarung nach AÜG für Angestellte | VP

Startseite/Datenbank/28. Arbeitskräfteüberlassung/Grundvereinbarung zur Arbeitskräfteüberlassung

Grundvereinbarung nach AÜG für Angestellte

Erläuterung

Keine Arbeitskraft darf ohne ihre ausdrückliche Zustimmung überlassen werden (§ 2 Abs. 2 AÜG). Dieser Grundsatz gilt für jede Überlassung von Arbeitskräften. Wenn keine…