Handlungsempfehlung zur provisorischen Abrechnung der Kurzarbeit für April und Mai 2020
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Beachte: Diese Vorlage (erstellt für April und Mai 2020) hat aktuell keinen Anwendungsbereich mehr, wird aber zu Dokumentationszwecken weiterhin im Datenbestand des Vorlagenportals belassen.
Die Abwicklung und Administration der COVID-19-Kurzarbeit (Corona-Kurzarbeit) wird von Politikern und Medien als Allheilmittel dargestellt, ist aber für Arbeitgeber, Personalverrechner, Lohnsoftwarehäuser und Behörden mit enormen Herausforderungen verbunden. Die Implementierung der Kurzarbeit in die Personalverrechnung bringt unzählige Probleme mit sich. Viele für die Praxis wichtige Anwendungsfragen sind entweder gar nicht oder sehr unklar geregelt. Organisationsübergreifend wird mit Hochdruck daran gearbeitet, praxisnahe Handlungsanleitungen zu entwickeln. Aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und der Beiziehung zahlreicher Experten verzögert sich aber die rasche Klärung wichtiger Detailfragen. Die Gehalts- und Lohnabrechnungen für April 2020 und voraussichtlich auch jene für Mai 2020 werden daher noch nicht auf Basis der endgültigen Kurzarbeitsregeln erstellt werden können.
Die folgende Information (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich) enthält eine Handlungsempfehlung für die provisorische Abrechnung der Kurzarbeit für den April 2020 (und ggf. auch für den Mai 2020).