Startseite/Datenbank/ 17. Lehrlinge/ Einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses

Information an den Lehrling über die Belehrungsbescheinigung

Erläuterung

Die einvernehmliche Auflösung eines Lehrverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 15 Abs. 2 BAG) und ist außerdem nur rechtsgültig, wenn der Lehrling eine Amtsbestätigung eines…
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