Lage der Normalarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten

Erläuterung

Die Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte ergibt sich direkt aus dem Gesetz und beträgt 40 Stunden wöchentlich (§ 3 Abs. 1 AZG), sofern der Kollektivvertrag keine andere…
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