Lage der Normalarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten
Erläuterung
Die Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte ergibt sich direkt aus dem Gesetz und beträgt 40 Stunden wöchentlich (§ 3 Abs. 1 AZG), sofern der Kollektivvertrag keine andere…
