Meldung der Beschäftigung über die zulässigen Höchstgrenzen (§ 20 AZG) | VP

Meldung der Beschäftigung über die zulässigen Höchstgrenzen (§ 20 AZG)

Erläuterung

§ 20 Abs. 1 AZG sieht vor, dass die gesetzlichen Arbeitszeitschutzregeln (insbesondere Arbeitszeithöchstgrenzen, Ruhepausen und täglichen Ruhezeiten) in außergewöhnlichen Fällen keine Anwendung auf vorübergehende…