Startseite/Datenbank/6. Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten/Meldung an das Arbeitsinspektorat in Sonderfällen

Meldung der Wochenend- oder Feiertagsarbeit in außergewöhnlichen Fällen (§ 11 Abs. 2 ARG)

Erläuterung

§ 11 Abs. 1 ARG lässt die Beschäftigung von Arbeitnehmern während der Wochenend- und Feiertagsruhe in außergewöhnlichen Fällen mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten zu,…