Startseite/Datenbank/ 28. Arbeitskräfteüberlassung/ Meldungen an die Gewerbebehörde

Meldung einer vorübergehenden Überlassung (§ 17 Abs. 1 AÜG)

Erläuterung

Überlässt ein Arbeitgeber, ohne eine reglementierte Arbeitskräfteüberlassung zu betreiben, vorübergehend (bis zu maximal sechs Monate im Kalenderjahr) Arbeitskräfte an Betriebe…
Go to Top