Meldung von Bereitschaftsdiensten während der Wochenend- und Feiertagsruhe (§ 11 Abs. 4 ARG)
Erläuterung
Zur Sicherstellung von allenfalls notwendigen Arbeitseinsätzen in außergewöhnlichen Fällen (§ 11 Abs. 1 ARG) können während der Wochenend- und Feiertagsruhe Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaften eingerichtet…
