Startseite/Datenbank/ 22. Ordnungsvorschriften im Betrieb/ Sonstige betriebliche Verhaltensanordnungen

Mitarbeiterinfo betreffend Ausstempeln für die Zeit einer Betriebsversammlung

Erläuterung

Betriebsversammlungen werden in der Regel vom Betriebsrat einberufen (§ 45 Abs. 1 ArbVG). Bei der Festlegung von Ort und Zeit…
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