Mitarbeiterinfo über die provisorische Abrechnung der Kurzarbeit für April 2020 | VP

Mitarbeiterinfo über die provisorische Abrechnung der Kurzarbeit für April 2020

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Beachte: Diese Vorlage (erstellt für April 2020) hat aktuell keinen Anwendungsbereich mehr, wird aber zu Dokumentationszwecken weiterhin im Datenbestand des Vorlagenportals belassen.

Die Abwicklung und Administration der COVID-19-Kurzarbeit (Corona-Kurzarbeit) wird von Politikern und Medien als Allheilmittel dargestellt, ist aber für Arbeitgeber, Personalverrechner, Lohnsoftwarehäuser und Behörden mit enormen Herausforderungen verbunden. Die Implementierung der Kurzarbeit in die Personalverrechnung bringt unzählige Probleme mit sich. Viele für die Praxis wichtige Anwendungsfragen sind entweder gar nicht oder sehr unklar geregelt. Organisationsübergreifend wird mit Hochdruck daran gearbeitet, praxisnahe Handlungsanleitungen zu entwickeln. Aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und der Beiziehung zahlreicher Experten verzögert sich aber die rasche Klärung wichtiger Detailfragen. Die Gehalts- und Lohnabrechnungen für April 2020 und voraussichtlich auch jene für Mai 2020 werden daher noch nicht auf Basis der endgültigen Kurzarbeitsregeln erstellt werden können. Das folgende Musterschreiben ist für die Information an die Mitarbeiter gedacht.

Noch kein Vorlagenportal-Kunde? Erleichtern Sie sich Ihren Arbeitsalltag und bleiben Sie einfach up-to-date mit nur einem Paket: über 1.000 Vorlagen (laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst), Newsletter und Webinare. Unser erklärtes Ziel ist es, dass das Vorlagenportal jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis bringt als die Abokosten betragen!!! Mehr Infos finden Sie hier.

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Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Seit einiger Zeit befindet sich unser Unternehmen in Kurzarbeit. Wir haben die Kurzarbeit bereits rechtsverbindlich beim Arbeitsmarktservice gemeldet und alle erforderlichen administrativen Schritte für die weitere Umsetzung der Kurzarbeit in die Wege geleitet.

Leider gibt es zur Kurzarbeit noch eine Reihe von ungeklärten Rechts- und Abwicklungsfragen, deren Klärung für die korrekte Abrechnung der Kurzarbeits-Gehälter/-löhne unbedingt benötigt wird. Eine Expertenrunde der Interessensvertretungen arbeitet noch an der Beantwortung der Fragestellungen, was allerdings voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für den Abrechnungszeitraum April 2020 und möglicherweise auch noch für den Mai 2020 bedeutet dies Folgendes:

  • Sie erhalten auf Basis einer Pauschalberechnung in etwa 80, 85 oder 90 % des Nettoeinkommens vor Kurzarbeit.
  • Sobald von offizieller Seite sämtliche Rechts- und Abwicklungsfragen geklärt sind, wird eine exakte Kurzarbeitsabrechnung durchgeführt (Aufrollung). Dabei kann es zu Abweichungen, und damit je nach Einzelfall zu Nachzahlungen oder Rückzahlungen kommen.
  • Wir weisen daher darauf hin, dass allfällige rückwirkende Korrekturen notwendig sein werden, um die Kurzarbeitsabrechnung an die endgültigen rechtlichen Anforderungen anzupassen. Ein gutgläubiger Verbrauch von Gehalts-/Lohnbezügen kommt daher nicht in Betracht.

Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass das Abrechnungsprovisorium für April und Mai 2020 nicht in unserem Einflussbereich liegt. Auch unsere Lohnsoftware trifft in diesem Zusammenhang keine Verantwortung. Wir sind diesbezüglich leider alle von der Klärung der offenen Fragen durch die offiziellen Stellen abhängig.

Wir bedanken uns für Ihre Geduld und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit.

Ihre Personalverrechnung

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