Mitarbeiterinfo über die provisorische Abrechnung der Kurzarbeit für Juni 2020
Erläuterung Druck Erläuterungen
Beachte: Diese Vorlage samt Facherläuterung bezieht sich auf einen bereits abgelaufenen Zeitraum, wird aber zu Dokumentationszwecken (z.B. zur Nachvollziehbarkeit der historischen Rechtslage oder für spätere behördliche Prüfungen) weiterhin im Datenbestand des Vorlagenportals belassen.
Am 18.06.2020 wurde vom BMAFJ ein umfassendes Info-Paket zur COVID-19-Kurzarbeit veröffentlicht. Die programmmäßige Umsetzung der Lohnsoftware-Häuser wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, auch wenn von diesen schon viel vorgearbeitet worden ist. Als Ausweg bleibt weiterhin die provisorische Abrechnung gemäß der vorläufigen Handlungsempfehlung der WKO (wie im April und Mai).
Das folgende Musterschreiben ist für eine diesbezügliche Information an die Mitarbeiter gedacht.
Vorlage als Download
Vorlage als Text
Haftungsausschluss: Alle Vorlagen, Mustertexte und sonstige Inhalte sind unbedingt auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung des Portalbetreibers oder der Autoren ist ausgeschlossen.