Mitarbeiterinfo über die provisorische Abrechnung der Kurzarbeit für Juni 2020

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Beachte: Diese Vorlage samt Facherläuterung bezieht sich auf einen bereits abgelaufenen Zeitraum, wird aber zu Dokumentationszwecken (z.B. zur Nachvollziehbarkeit der historischen Rechtslage oder für spätere behördliche Prüfungen) weiterhin im Datenbestand des Vorlagenportals belassen.

Am 18.06.2020 wurde vom BMAFJ ein umfassendes Info-Paket zur COVID-19-Kurzarbeit veröffentlicht. Die programmmäßige Umsetzung der Lohnsoftware-Häuser wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, auch wenn von diesen schon viel vorgearbeitet worden ist. Als Ausweg bleibt weiterhin die provisorische Abrechnung gemäß der vorläufigen Handlungsempfehlung der WKO (wie im April und Mai).

Das folgende Musterschreiben ist für eine diesbezügliche Information an die Mitarbeiter gedacht.

Vorlage als Download

 

Vorlage als Text

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Gehalts-/Lohnverrechnung auch noch im Juni 2020 – voraussichtlich letztmalig – auf provisorischer Basis erfolgen wird. Durch eine am 18.06.2020 kundgemachte Gesetzesnovelle zum Arbeitsmarktservicegesetz wurde die Rechtsgrundlage für die korrekte Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeit geschaffen. Parallel dazu wurde durch ein Expertenteam der Wirtschaftskammer, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des Arbeitsministeriums ein Infopaket erarbeitet, das die wesentlichen Fragen der Personalverrechnung behandelt. Die Lohnsoftwarehersteller haben dadurch eine Grundlage für die weiteren Programmierschritte erhalten und arbeiten nun mit Hochdruck an der programmtechnischen Umsetzung.

Bis zur endgültigen programmtechnischen Umsetzung bzw. der Durchführung einer Aufrollung wird die monatliche Gehalts-/Lohnabrechnung somit noch mittels provisorischen Nettoabzugs („Handlungsempfehlung“ der WKO) durchgeführt werden. Dies betrifft – wie gesagt – aller Voraussicht nach noch die Juni-Abrechnung.

Wir bedanken uns für Ihre Geduld und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit.

Ihre Personalverrechnung

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