Startseite/Datenbank/ 29. Korrespondenz mit dem Betriebsrat/ Sonstige Korrespondenz mit dem Betriebsrat

Übermittlung einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung an die Interessenvertretungen

Erläuterung

Der Betriebsinhaber ist gemäß § 30 Abs. 3 ArbVG verpflichtet, nach Wirksamwerden einer Betriebsvereinbarung den für den Betrieb zuständigen gesetzlichen…
Go to Top