Startseite/Datenbank/ 15. Unbezahlter Urlaub, sonstige Karenzen und besondere Teilzeiten/ Teilzeit mit einer über 50-jährigen Person (§ 14 AVRAG)

Vereinbarung einer Arbeitszeitreduktion ab 50 („50plus-Teilzeit“)

Erläuterung

Vereinbart der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer, der bereits das 50. Lebensjahr vollendet hat, eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit, so kommt dadurch…
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