Verständigung vom Bezugsende | VP

Startseite/Datenbank/33. Lohnpfändung/Beendigung des Dienstverhältnisses

Verständigung vom Bezugsende

Erläuterung

Der Arbeitgeber ist im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses verpflichtet, alle gerichtlichen Exekutionsgläubiger (§ 301 Abs. 4 EO) und allfällige abgaben- und verwaltungsbehördliche Pfändungsgläubiger…