Startseite/Datenbank/ 17. Lehrlinge/ Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses („Ausbildungsübertritt“)

Verzicht des Lehrlings auf die Mediation

Erläuterung

Die Möglichkeit einer außerordentlichen Auflösung gemäß § 15a BAG durch den Lehrberechtigten setzt einen vorherigen Mediationsversuch (unter Mitwirkung eines von der Justiz…
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