Vollmacht zur Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht
Erläuterung
Im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ersten Instanz (Landesgericht bzw. Arbeits- und Sozialgericht Wien) frei entscheiden, ob sie vor dem Gericht selbst (also ohne Vertretung) tätig werden oder ob sie sich lieber vertreten lassen möchten. Eine Vertretung ist möglich durch Rechtsanwälte, oder durch berufliche Interessensvertretungen (z.B. Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Gewerkschaft), oder […]
