Werte-Karte Personalverrechnung 2022 (ab 1. Juli 2022)
Erläuterung Druck Erläuterungen
Die im Steuerreformgesetz ursprünglich erst ab 1. Juli 2022 vorgesehene unterjährige Anhebung der Familienbonus Plus-Beträge wird durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket auf den 1. Jänner 2022 vorgezogen (rückwirkende Geltung und Rollungspflicht des Arbeitgebers, siehe § 124b Z. 392 EStG). Aus Anlass der hohen Spritpreise kam es außerdem mit Wirkung ab 01.05.2022 zu einer Anhebung der Pendlerpauschale- und Pendlereuro-Werte (gültig für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023).
In der nachfolgenden aktualisierten Werte-Karte für die Personalverrechnung 2022 in der Fassung ab 1. Juli 2022 sind daher die erhöhten FABO Plus-Beträge und Pendler-Werte ausgewiesen (die alten FABO Plus-Beträge, die vor dem Teuerungs-Entlastungspaket gegolten haben, sind in der Werte-Karte Personalverrechnung 2022 bis 30. Juni 2022 zu finden).