Zusatzvereinbarung zur Kurzarbeit – Abbau Urlaub/ZA, Widerruf ÜStd-Pauschale, Nebenerwerb (Coronakrise)

Erläuterung Druck Erläuterungen

Für die Einführung einer geförderten Kurzarbeit ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. den Arbeitnehmern (in betriebsratslosen Betrieben) erforderlich (§ 37b AMSG). Es ist von den Sozialpartnern (insbesondere seitens der Gewerkschaft) und vom Arbeitsmarktservice ausdrücklich nicht gewollt, dass das Sozialpartnermuster individuell abgeändert oder ergänzt wird. Daher ist das Sozialpartnermuster für Textänderungen – abgesehen von den Eingabefeldern – gesperrt. Sollte man dennoch individuelle Änderungen im Sozialpartnermuster vornehmen, droht die Verweigerung der Unterschrift seitens der Gewerkschaft und damit die Ablehnung des Kurzarbeitsantrags durch das AMS.

Allerdings ist es möglich, zusätzliche Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene in gesonderten Schriftstücken zu treffen, in denen z.B. die Punkte Urlaubs- und Zeitausgleichsverbrauch, Widerruf einer Überstundenpauschale etc. geregelt werden. Ein Muster für eine solche Zusatzvereinbarung finden Sie nachfolgend.

Noch kein Vorlagenportal-Kunde? Erleichtern Sie sich Ihren Arbeitsalltag und bleiben Sie einfach up-to-date mit nur einem Paket: über 1.000 Vorlagen (laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst), Newsletter und Webinare.

Unser erklärtes Ziel ist es, dass das Vorlagenportal jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis bringt als die Abokosten betragen!!! Mehr Infos finden Sie hier.

Vorlage als Download

 

Vorlage als Text

Zwischen der Firma ……………………………………………………… [Firmenbezeichnung und Anschrift]
(im Folgenden kurz „Arbeitgeber/in“)

und Frau/Herrn ……………………………………………………… [Name und Anschrift]
(im Folgenden kurz „Arbeitnehmer/in“)

wird in Ergänzung zur Kurzarbeit-Sozialpartnervereinbarung folgende

Vereinbarung

getroffen:

Verbrauch von Urlaub und Zeitausgleich

Die AMS-Richtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe sowie die Sozialpartnervereinbarung sehen vor, dass Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre sowie Zeitguthaben (ausgenommen Langzeitguthaben) tunlichst vor Beginn oder während der Kurzarbeit abzubauen sind.

Zur Umsetzung der vorstehend angeführten Vorgabe verbraucht der/die Arbeitnehmer/in Erholungsurlaub im Ausmaß von ………………………… Urlaubstagen in der Zeit ab ………………………… [Datum].
[Falls Zeitguthaben bestehen:] Zeitguthaben werden im Anschluss an den Urlaubsverbrauch konsumiert.

[Alternativ, falls keine Einigung über einen Urlaubs-/Zeitguthabenkonsum gelingt:]
Festgehalten wird in diesem Zusammenhang, dass sich der/die Arbeitgeber/in um den Verbrauch von Urlaubs- und Zeitguthaben ernstlich bemüht und dem/der Arbeitnehmer/in ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat, eine Einigung über den Verbrauch allerdings nicht erzielt werden konnte.

Widerruf der Mehr- und Überstundenpauschale

Aufgrund der besonderen Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Corona-Krise und der Einführung von Kurzarbeit im Unternehmen wird die bisherige Mehr- und Überstundenpauschale mit Wirksamkeit ab ………………………… [Datum] widerrufen.

Erbringung von Arbeitsleistungen

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die Möglichkeit eines flexiblen Arbeitens gerade in Krisenzeiten und auch während der Kurzarbeit für die Erfüllung der betrieblichen Aufgabenstellungen von besonderer Bedeutung ist. Der/Die Arbeitnehmer/in erklärt sich daher bereit, im Bedarfsfall Arbeitsleistungen auch in einem über die Kurzarbeit hinausgehenden Ausmaß zu erbringen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass das Leisten von Arbeitsstunden, die über dem vereinbarten Kurzarbeitsausmaß gelegen sind, auch aufgrund der Treuepflicht des/der Arbeitnehmers/in verlangt werden darf.

Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, im Bedarfsfall über Aufforderung binnen 48 Stunden im Betrieb zur Arbeit zu erscheinen. Die Aufforderung erfolgt in Form einer Kurznachricht über Mobiltelefon (SMS) oder per E-Mail.

Hinsichtlich der Anordnung von Arbeitsleistungen gemäß den vorstehenden Absätzen hat der/die Arbeitgeber/in auf berücksichtigungswürdige Interessen des/der Arbeitnehmers/in Bedacht zu nehmen.

Andere Erwerbstätigkeiten

Es wird im beiderseitigen Einvernehmen festgehalten, dass der/die Arbeitnehmer/in auch während der Kurzarbeit ohne Bewilligung des/der Arbeitgebers/in keine Nebenbeschäftigung oder sonstige selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, welcher Art auch immer, ausüben darf.

 

……………………………………………………
Ort, Datum

 

……………………………………………………
Unterschrift Arbeitgeber/in

 

……………………………………………………
Unterschrift Arbeitnehmer/in

Haftungsausschluss: Alle Vorlagen, Mustertexte und sonstige Inhalte sind unbedingt auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung des Portalbetreibers oder der Autoren ist ausgeschlossen.