In einer Info der Bundesregierung wurden weitere drastische Maßnahmen gegen das Coronavirus bekannt gegeben:

  1. Die Unternehmen werden aufgefordert, Mitarbeiter – wo dies möglich ist (z.B. Büroarbeit ja, Bäcker nein) – bis auf weiteres auf Teleworking gehen zu lassen.
    Anmerkung der VP-Redaktion: Hierbei handelt es sich zwar um keine rechtliche Verpflichtung, aber um eine sehr dringende Empfehlung.
  2. Geschäfte (z.B. im Handel) müssen ab Montag, 16. März 2020 komplett geschlossen bleiben (dies gilt vorerst einmal für eine Woche, eine Verlängerung ist aber wahrscheinlich).
    Ausgenommen von der Schließung sind: Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Tierfutter, Drogerien, Post und andere wichtige Versorgungsbereiche wie z.B. Tankstellen.
  3. Restaurants, Bars und Cafés müssen ab Dienstag, 17. März 2020 komplett geschlossen bleiben (dies gilt vorerst einmal für eine Woche, eine Verlängerung ist aber wahrscheinlich).
    Anmerkung der VP-Redaktion: Denkbare Maßnahmen für die Betriebe wären – jeweils mit Einverständnis der Mitarbeiter – z.B. Urlaubsverbrauch, Zeitausgleich, schriftlich vereinbarte Arbeitszeitreduktion, unbezahlter Urlaub, Kurzarbeit o.ä.