Wenn bei einer SV-Anmeldung für Zeiträume ab 01.01.2019 falsche Daten angegeben werden, stellt sich die Frage, in welcher Weise der Fehler zu korrigieren ist.
Beispiel: Ein Arbeitgeber, dessen Personalverrechnung außer Haus erfolgt (z.B. durch einen Steuerberater oder selbständigen Bilanzbuchhalter), erstattet eine Anmeldung selbst mittels ELDA-App, weil der zuständige Personalverrechner gerade nicht erreichbar ist. Dabei gibt er versehentlich ein falsches Anmeldedatum oder einen falschen Beginn für die Betriebliche Vorsorge (BV) an. Ist eine ausdrückliche Richtigstellung der Anmeldung nötig oder wird der Fehler ohnehin durch die nachfolgende monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) korrigiert?
Es ist zu unterscheiden:
- Im Falle eines falschen Anmeldedatums oder eines falschen BV-Beginns muss eine Richtigstellung der Anmeldung geschickt werden.
- Hingegen werden unrichtige Angaben hinsichtlich Beschäftigtenbereich (Arbeiter, Angestellter, Arbeiterlehrling, Angestelltenlehrling), Vollversicherung bzw. Geringfügigkeit, freies Dienstverhältnis Ja/Nein ohnehin automatisch durch eine richtige mBGM überschrieben und erfordern daher keine gesonderte Anmeldekorrektur.