News vom 27. Mai 2022
Im Bereich des Arbeitsrechts und der Personalverrechnung bahnt sich eine neue Gesetzeswelle an. Kürzlich sind einige Gesetzesentwürfen zur Begutachtung ausgesendet worden. Besonders sticht der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2022 hervor. Darin findet sich u.a. die geplante (rückwirkende) Verlängerung der 15 %-Erhöhung des Jahressechstels bei Kurzarbeit für das Jahr 2022. Schon im Herbst 2021 war von zahlreichen Fachexperten wiederholt versucht worden, bei der Politik ein Weiterlaufen der bis Ende 2021 befristeten kurzarbeitsbedingten Sechstelerhöhung zu erreichen. Leider war dieses Bemühen lange ohne Erfolg geblieben. Dass die Änderung nach mehrmonatiger völliger Ignoranz seitens Politik und Finanzverwaltung jetzt im Sommer 2022 doch noch beschlossen werden soll, ist einfach ein „unterirdisch“ schlechtes Timing. Die Begeisterung wird sich bei Softwarehäusern und Personalverrechnern wohl deshalb in Grenzen halten, weil sich wieder einmal zahlreiche unangenehme Umsetzungsfragen rund um Rollungen, Vorgehensweise bei bereits ausgetretenen Arbeitnehmern etc., stellen werden.
Der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz sieht auch noch weitere kleinerer Anpassungen in unterschiedlichen Bereichen vor. So soll beispielsweise gesetzlich klargestellt werden, dass die mit 1. Jänner 2022 eingeführte Steuerfreiheit von Mitarbeitergewinnbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z. 35 EStG) jedenfalls mit € 3.000,00 jährlich pro Kopf begrenzt ist, auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat. Link zum Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022
Einige Änderungen in anderen Gesetzen sollen offenbar vorsorglich für eine neue mögliche Corona-Welle im Herbst erfolgen. Beispielsweise wird im Mutterschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung ab 1. Juli 2022 geschaffen, aufgrund derer unter bestimmten Voraussetzungen eine COVID-19-Sonderfreistellung bei Schwangeren geschaffen werden kann. Die im Berufsausbildungsgesetz verankerte Möglichkeit von Kurzarbeit bei Lehrlingen soll bis 31.12.2022 verlängert werden.