News vom 25. März 2022

Vor einigen Tagen hatte der Finanzminister angekündigt, dass als Reaktion auf die hohen Treibstoffkosten Pendlerpauschale und Pendlereuro befristet angehoben werden sollen. Nun ist der Gesetzesentwurf da: Der von ÖVP und Grünen eingebrachte Initativantrag im Nationalrat sieht vor, dass die 50 %-Erhöhung des Pendlerpauschales und die Vervierfachung des Pendlereuros für die Zeit vom 01.05.2022 bis 30.06.2023 gelten soll. Wenn die höheren Werte bei der Gehalts- und Lohnabrechnung für Mai 2022 noch nicht berücksichtigt werden können (z.B. wegen nicht rechtzeitig verfügbarem Lohnsoftware-Update), hat eine Aufrollung spätestens bis 31. August 2022 zu erfolgen.

Link zum Gesetzesentwurf (Initiativantrag)

Die formale Gesetzwerdung (in den kommenden Wochen) bleibt noch abzuwarten. Entsprechend den geplanten Änderungen würden sich folgende monatliche Werte ergeben:

Pendlerpauschale im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich)
Wohnung – Arbeitsstätte
(einfache Fahrtstrecke)
kleines Pendlerpauschale
(voller Wert)
Wohnung – Arbeitsstätte
(einfache Fahrtstrecke)
großes Pendlerpauschale
(voller Wert)
mind. 2 km € 46,50
mind. 20 km €  87,00 mehr als 20 km € 184,50
mehr als 40 km € 169,50 mehr als 40 km € 321,00
mehr als 60 km € 252,00 mehr als 60 km € 459,00
Pendlereuro im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich)
€ 8,00 mal Anzahl der km der einfachen Fahrtstrecke, geteilt durch 12