News vom 1. Juli 2022
Jene Unternehmen, die das Beratungsverfahren mit dem AMS erfolgreich durchlaufen haben und Kurzarbeit genau am 1. Juli oder am 2. Juli 2022 beginnen möchten, können das Kurzarbeitsbegehren nur exakt am 1. Juli 2022 (via eAMS-Konto) stellen. Davor ging es aus technischen Gründen nicht, danach geht es wegen des „Rückwirkungsverbots“ nicht.
Für erst später beginnende Kurzarbeitsprojekte muss das Kurzarbeitsbegehren via eAMS-Konto immer spätestens am Tag vor Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.
Beispiel: Bei Beginn der Kurzarbeit am 1. August 2022 muss die Begehrensstellung spätestens am 31. Juli 2022 erfolgen (Antrag am 1. August 2022 wäre also verspätet).