Ab sofort sind Anträge des Unternehmens auf Rückerstattung des Entgelts für Sonderbetreuungszeit möglich (für Kinderbetreuung wegen coronabedingter Schließungen von Kinderbetreuungs- oder Behinderteneinrichtungen). Der Antrag ist Online an die Buchhaltungsagentur des Bundes über das Unternehmensservice-Portal (USP) zu stellen. Dafür ist entweder eine Handysignatur oder die USP-Kennung nötig. Ein Antrag kann kombiniert für bis zu 15 Arbeitnehmer erfolgen (technisch bedingte Begrenzung); im Falle von mehr als 15 betroffenen Arbeitnehmern muss die Bundesbuchhaltungsagentur individuell kontaktiert werden.

Im Online-Formalar sind insbesondere anzugeben:

  • Unternehmensdaten einschließlich Ansprechperson,
  • Daten der freigestellten Arbeitnehmer,
  • Anzahl der Kalendertage der Freistellung,
  • Bruttomonatsentgelt (laufender Grundbezug zzgl. Zulagen, Zuschläge, Überstundenentgelte, monatliche Prämien und Provisionen),
  • Daten der betreuten Personen (Kinder bzw. behinderte Personen),
  • Betreuungseinrichtung und Zeitpunkt der behördlichen Schließung.

Der Förderbetrag beträgt ein Drittel des aliquoten Bruttomonatsentgelts plus einem Sonderzahlungsaufschlag (um 1/6 erhöhter Förderbetrag).

Link zur Info-Seite und Online-Formular