Ab sofort sind Anträge des Unternehmens auf Rückerstattung des Entgelts für Sonderbetreuungszeit möglich (für Kinderbetreuung wegen coronabedingter Schließungen von Kinderbetreuungs- oder Behinderteneinrichtungen). Der Antrag ist Online an die Buchhaltungsagentur des Bundes über das Unternehmensservice-Portal (USP) zu stellen. Dafür ist entweder eine Handysignatur oder die USP-Kennung nötig. Ein Antrag kann kombiniert für bis zu 15 Arbeitnehmer erfolgen (technisch bedingte Begrenzung); im Falle von mehr als 15 betroffenen Arbeitnehmern muss die Bundesbuchhaltungsagentur individuell kontaktiert werden.
Im Online-Formalar sind insbesondere anzugeben:
- Unternehmensdaten einschließlich Ansprechperson,
- Daten der freigestellten Arbeitnehmer,
- Anzahl der Kalendertage der Freistellung,
- Bruttomonatsentgelt (laufender Grundbezug zzgl. Zulagen, Zuschläge, Überstundenentgelte, monatliche Prämien und Provisionen),
- Daten der betreuten Personen (Kinder bzw. behinderte Personen),
- Betreuungseinrichtung und Zeitpunkt der behördlichen Schließung.
Der Förderbetrag beträgt ein Drittel des aliquoten Bruttomonatsentgelts plus einem Sonderzahlungsaufschlag (um 1/6 erhöhter Förderbetrag).