News vom 3. Oktober 2021

Die Bundesregierung hat heute in einer Pressekonferenz die Eckpunkte der geplanten Steuerreform bekanntgegeben. Die für die Personalverrechnung interessanten Änderungen werden voraussichtlich unterjährig eingeführt werden:

  • Steuertarifsenkung (Teil 1) ab 1. Juli 2022: Senkung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 % auf 30 % (Steuerersparnis bis zu € 54,17 monatlich).
  • Steuertarifsenkung (Teil 2) ab 1. Juli 2023: Senkung der dritten Einkommensteuerstufe von 42 % auf 40 % (Steuerersparnis bis zu € 48,33 monatlich),
  • Erhöhung des Familienbonus Plus pro Kind (unter 18) ab 1. Juli 2022 von monatlich € 125,00 (jährlich € 1.500,00) auf € 166,68 (jährlich € 2.000,00). Auf den Familienbonus Plus für Kinder ab 18 wurde zwar in der Pressekonferenz nicht dezidiert hingewiesen, aber u.E. ist davon auszugehen, dass sich auch bei diesen die Beträge entsprechend erhöhen werden (von € 41,68 auf € 55,56).
  • Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2022 für Bruttobezüge bis € 2.600,00 um bis zu 1,7 %-Punkte (laut Arbeitsminister mit Einschleifregelung).

Daneben wurden in der Pressekonferenz auch einige für die Personalverrechnung nicht unmittelbar bedeutsame Änderungen angekündigt, insbesondere betreffend CO2-Besteuerung, Klimabonus und Senkung der Körperschaftsteuer.

Die geplanten Maßnahmen mögen in der Theorie (vor allem für Politiker ohne Personalverrechnungskenntnisse) relativ einfach klingen, für Lohnprogrammierer könnten sich aber im Zuge der Umsetzung zahlreiche Detailfragen ergeben. Auch die Transparenz bzw. Verständlichkeit der Gehalts- und Lohnabrechnungen wird wohl weiter sinken (z.B. wenn es zu dem vom Arbeitsminister angekündigten einschleifend variablen SV-Prozentsatz bei Bruttobezügen unter € 2.600,00 kommen sollte). Sobald es etwas Neues gibt, werden wir selbstverständlich darüber berichten.