Schneller als erwartet, hat der Europäische Gerichtshof zur österreichischen Karfreitagsregelung entschieden:

„Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag nur für Arbeitnehmer, die bestimmten Kirchen (evangelische Kirchen AB und HB, altkatholische Kirche oder evangelisch-methodistische Kirche) angehören, stellt eine EU-rechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion dar. Solange das österreichische Arbeitsruhegesetz nicht geändert wird, sind Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, auch anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren.“ (Urteil des EuGH 22.01.2019, C-193/17).

Jetzt ist der österreichische Gesetzgeber am Zug und muss entscheiden, ob der Karfreitag künftig ein Feiertag für alle oder ein genereller Arbeitstag sein wird.