Wie viel kostet ein Abo?
Das Jahresabo gibt es in 3 Varianten:
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- Abo Mini (nur für Kleinbetriebe): € 49,- / Monat exkl. 20% MwSt.
– Für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
– Für Steuerberater/Rechtsanwälte/BiBuG-Selbständige bis 5 Mitarbeiter
Voller Zugriff auf die gesamte Datenbank für max. 1 Benutzer im Unternehmen, 1 Webinar-Teilnehmer pro Update-Webinar-Reihe
jährliche Zahlweise
- Abo Mini (nur für Kleinbetriebe): € 49,- / Monat exkl. 20% MwSt.
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- Abo Midi (nur für mittlere Unternehmen): € 69,- / Monat exkl. 20% MwSt.
– Für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
– Für Steuerberater/Rechtsanwälte/BiBuG-Selbständige bis 50 Mitarbeiter
Voller Zugriff auf die gesamte Datenbank für 1-3 Benutzer im Unternehmen, max. 3 Webinar-Teilnehmer pro Update-Webinar-Reihe
jährliche Zahlweise
- Abo Midi (nur für mittlere Unternehmen): € 69,- / Monat exkl. 20% MwSt.
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- Abo Maxi: € 99,- / Monat exkl. 20% MwSt.
– Für Unternehmen über 250 Mitarbeiter
– Für Steuerberater/Rechtsanwälte/BiBuG-Selbständige über 50 Mitarbeiter
Voller Zugriff auf die gesamte Datenbank für 1-10 Benutzer im Unternehmen, max. 10 Webinar-Teilnehmer pro Update-Webinar-Reihe
jährliche Zahlweise
- Abo Maxi: € 99,- / Monat exkl. 20% MwSt.
Unser erklärtes Ziel ist es, dass das Vorlagenportal jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis bringt als die Abokosten betragen. Dies ist i.d.R. bereits dann der Fall, wenn man im Schnitt eine Vorlage monatlich benötigt, für deren Selbsterstellung man im Einzelfall i.d.R. viel Zeit und/oder Geld investieren muss.
Zusätzlich haben Kunden die Möglichkeit, an den vom Vorlagenportal-Team angebotenen Webinaren zu aktuellen Personalverrechnungsthemen KOSTENLOS teilzunehmen. Der Wert eines Webinars beträgt € 129,00, sodass sich das Jahresabo schon alleine aufgrund der Gratisteilnahme an den Webinaren rechnet. Unsere Webinare zählen als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des § 71 Abs. 3 WTBG und des § 33 Abs. 3 BibuG.
Kann ich das Vorlagenportal vor Abschluss des Abos testen?
Um den Aufbau und die Funktionsweise des Vorlagenportals kennenzulernen, finden Sie 3 gratis Vorlagen zum Testen:
- Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes
- Betriebsvereinbarung betreffend Grundsätze für den Urlaubsverbrauch
- Anfrage an das Finanzamt gemäß § 90 EStG (Anwendungsbeispiel)
Ab wann habe ich als Neukunde Zugang zu den Dokumenten?
Die Freischaltung erfolgt in der Regel binnen weniger Stunden, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Die Rechnung erhalten Sie bequem per E-Mail innerhalb von 24 Stunden. Über die Freischaltung werden Sie per E-Mail verständigt.
Mein Login funktioniert nicht – was kann das Problem sein?
Bitte überprüfen Sie Ihren Benutzernamen. Achten Sie auf Groß- und Kleinschreibung. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie unter Login auf „Passwort vergessen?“ und folgen Sie den Anweisungen, um ein neues Passwort festzulegen. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte unter office@vorlagenportal.at.
Ich habe mein Passwort vergessen! Wie kann ich es zurücksetzen?
Sie können Ihr Passwort unter www.vorlagenportal.at/passwort-reset/ zurücksetzen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Wie lege ich Zusatzbenutzer an?
Je nach Abo haben Sie die Möglichkeit, bis zu 2 (Abo Midi) oder 9 (Abo Maxi) Zusatz-Benutzer zu Ihrem bereits vorhandenen Benutzer hinzuzufügen. Die Registrierung erfolgt unter folgendem Link: https://vorlagenportal.at/add-user/ je Benutzer. Sollten Sie bereits selbst eingeloggt sein und Zusatzbenutzer anlegen wollen, loggen Sie bitte vor der Anlage der Zusatzbenutzer aus. Die Freischaltung von Zusatz-Benutzern erfolgt nach einer internen Prüfung innerhalb von 24 Stunden.
Sollte eine Person, für die ein Zusatz-Benutzer angelegt wurde, künftig aus Ihrem Unternehmen ausscheiden, ersuchen wir Sie höflich um diesbezügliche Mitteilung. In diesem Fall besteht natürlich die Möglichkeit, wieder einen neuen Zusatz-Benutzer anstelle des bisherigen Zusatz-Benutzers anzulegen.
Sind die im Vorlagenportal bereitgestellten Vorlagen rechtssicher?
Die in unserer Datenbank enthaltenen Vorlagen sind von einem praxiserfahrenen Team, bestehend aus Arbeitsrechtsexperten und Personalverrechnern, mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und werden laufend an den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst.
Dies gewährleistet inhaltliche Qualität und hohe Rechtssicherheit. Das Vorlagenportal kann und soll aber die erforderlichen Fachkenntnisse der Benutzer sowie die allenfalls empfehlenswerte Inanspruchnahme fachkundiger Rechtsberatung nicht ersetzen. Alle Vorlagen sind unbedingt an die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls anzupassen.
Dürfen Steuerberater arbeitsrechtliche Verträge erstellen?
Gemäß § 2 Abs. 3 Z. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz sind Steuerberater berechtigt, Standardverträge inhaltlich fertig zu erstellen, kompliziertere Verträge dürfen sie ihren Klienten im Rahmen der arbeitsrechtlichen Beratung als Entwürfe zur Verfügung stellen. Das Vorlagenportal ist daher insbesondere auch für Steuerberater gut geeignet. Nähere Infos dazu finden Sie in unserem Newsbereich.
Werden die Vorlagen immer auf dem aktuellen Stand gehalten?
Ja, die Datenbank wird stets tagesaktuell gehalten, jeweils an die neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst und laufend durch neue Vorlagen erweitert.
Kann ich Vorschläge für neue Vorlagen einbringen?
Wir reagieren nicht nur auf gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung, sondern ergänzen die Datenbank im Falle von Kundenanfragen ggf. auch um neue Vorlagen, die noch nicht in der Datenbank enthalten sind, aber für die Praxis interessant sein könnten.
Kann ich an den vom Vorlagenportal veranstalteten Webinaren teilnehmen?
Vorlagenportal-Kunden haben die Möglichkeit, an den vom Vorlagenportal-Team angebotenen Kompakt-Webinaren (bis zu 2 Stunden) zu aktuellen Personalverrechnungsthemen KOSTENLOS teilzunehmen. Der Wert eines Webinars beträgt € 129,00, sodass sich das Jahresabo schon alleine aufgrund der Gratisteilnahme an den Webinaren rechnet. Unsere Webinare zählen als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des § 71 Abs. 3 WTBG und des § 33 Abs. 3 BibuG.
Wie kann ich das Abo kündigen?
Das Abo kann jeweils zum Ende des 12-monatigen Leistungs- und Verrechnungszeitraums unter vorheriger Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Der Stichtag für den Beginn des 12-monatigen Leistungs- und Verrechnungszeitraums entspricht jenem Tag, an dem die erstmalige Freischaltung des Kunden zur Nutzung des Online-Leistungsangebots erfolgt. Bsp.: Registrierung und Freischaltung des Abos am 26. April, die Kündigung per 25. April des Folgejahres muss bis zum 25. Februar des Folgejahres eingehen (per E-Mail oder Einschreiben). Link zu den AGB: https://www.vorlagenportal.at/agb/