News vom 5. November 2022
Wie gestern berichtet, reicht für die Inanspruchnahme der DB-Reduktion von 3,9 % auf 3,7 % in den Jahren 2023 und 2024 ein betriebsinterner Aktenvermerk. Bleibt die Frage, wie ein solcher interner Vermerk auszusehen hat. Um die Sache so einfach wie möglich zu machen, unterstützen wir alle Betriebe mit einem frei zugänglichen Textmuster: Link zum Textmuster
Für VP-Kunden gibt es darüber hinaus (im passwortgeschützten Bereich) ein Musterschreiben für eine Klienteninfo. Diese kann von Steuerberatern und anderen PV-Dienstleistern dazu verwendet werden, ihre Klienten über die Rechtslage zu informieren und bei der Erstellung des Aktenvermerks anzuleiten: Link zum Musterschreiben