News vom 23. Mai 2022
Wie bereits in unserem Newsbeitrag vom 10. Mai 2022 berichtet, hat die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH 24.03.2022, 9 ObA 116/21f) zur Frage des überwiegenden Saisoncharakters des österreichischen Hotel- und Gastgewerbes leider nicht die erhoffte Klärung gebracht. Die OGH-Entscheidung besagt nur, dass das von der Wirtschaftskammer bisher vorgelegte Datenmaterial den überwiegenden Saisoncharakter nicht ausreichend nachweisen kann. Es bleibt aber offen, ob der Nachweis in der Zukunft vielleicht doch noch gelingen könnte (auch wenn die Chancen hierfür realistisch betrachtet wohl eher schlecht stehen).
Ungeachtet der weiterbestehenden Unklarheit beginnt die Arbeiterkammer derzeit damit, von Hotel- und Gastgewerbebetrieben, die in letzter Zeit unter Einhaltung der kollektivvertraglichen 14-Tage-Frist gekündigt hatten, die Zahlung einer Kündigungsentschädigung einzufordern (für die fiktive Kündigungsfrist gemäß der gesetzlichen Kündigungsregelung).
Falls betroffene Hotel- und Gastgewerbebetriebe nicht in „vorauseilendem Gehorsam“ der AK-Rechtsansicht folgen möchten, kann als Entgegenkommen und zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens versucht werden, einen Kompromiss im Wege einer Vergleichsvereinbarung anzustreben, durch die für beide Seiten das sonst drohende Prozessrisiko beseitigt wird. Vorlagenportal-Kunden steht ein Formulierungsvorschlag für eine solche Vergleichsvereinbarung zur Verfügung.