News vom 25. Februar 2021

Der von der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund im Jänner 2021 für die Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer abgeschlossene Generalkollektivvertrag über Corona-Tests und Maskenpausen wurde vom Bundeseinigungsamt mit Wirksamkeit vom heutigen Tage zur Satzung erklärt. Das bedeutet, dass der Generalkollektivvertrag nunmehr auch für jene kollektivvertragsfreien Branchen gilt, die nicht wirtschaftskammerzugehörig sind.

Link zur Verordnung (Satzungserklärung) des Bundeseinigungsamtes