In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung zur aktuellen Coronakrise wurde vom Bundeskanzler angekündigt, dass Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung für bis zu drei Wochen erhalten sollen. Allerdings wird es auf derartige Freistellungen keinen Rechtsanspruch geben, sondern die Entscheidung liegt beim jeweiligen Arbeitgeber.
Jene Arbeitgeber, die bezahlte Freistellungen zur Kinderbetreuung gewähren, erhalten ein Drittel der Lohnkosten vom Staat ersetzt.
Nähere Details über die konkrete Umsetzung sind noch nicht bekannt und müssen erst ausverhandelt werden.