News vom 28. September 2022

Das von der Bundesregierung kürzlich beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket Teil II sieht neben der ab 2023 geplanten Abschaffung der kalten Progression nunmehr auch eine Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) vor:

  • Der DB soll ab 2025 von 3,9 % auf 3,7 % reduziert werden.
  • Eine Reduktion auch schon für die Jahre 2023 und 2024 soll es hingegen nur unter der Voraussetzung geben, dass die Reduktion des DB auf 3,7 % ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist. Als lohngestaltende Vorschrift zählt ein Kollektivvertrag, eine kollektivvertraglich ermächtigte Betriebsvereinbarung oder die innerbetriebliche Bekanntgabe an alle Arbeitnehmer oder eine sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppe.

Kritische Anmerkung: Dass laut dem Gesetzesentwurf die Höhe des DB-Beitragssatzes für 2023 und 2024 somit von den Verhandlungsergebnissen der Kollektivvertragspartner oder von innerbetrieblichen Bürokratie-Aktionen abhängig sein soll, ist aus fachlicher Sicht kurios und systemwidrig: Die Aufgabe von lohngestaltenden Vorschriften besteht darin, arbeitsrechtlicher Themen zu regeln, und nicht darin, die Höhe von Lohnnebenkosten festzulegen.
Um dieser fragwürdigen Zusatzbedingung für die DB-Senkung entgegenzutreten, haben wir als Vorlagenportal eine parlamentarische Stellungnahme abgegeben, die kürzlich auf der Parlaments-Homepage veröffentlicht wurde. Wir appellieren darin an die Gesetzesverantwortlichen, die drohende Bürokratiehürde ersatzlos zu streichen. Sie können dieser Kritik zusätzliches Gewicht verleihen, indem Sie der Stellungnahme digital zustimmen:

Link zur Stellungnahme und elektronischen Unterstützung

Uns ist bewusst, dass unsere Initiative nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein ist. Aber wenn wir als Personalverrechnungs-Community uns nicht wehren, wird sich das Rad der Bürokratie ungestört immer schneller weiterdrehen und Personalverrechnung wohl für die nächsten Jahrzehnte ein Mangelberuf bleiben.