News vom 12. April 2021

Das BMF hat nun die Vorlage für den Jahreslohnzettel L16 für das Kalenderjahr 2021 herausgegeben.
Link zum neuen Formular: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2021/L16.pdf

Folgende Felder sind neu:

  • „Homeoffice-Tage“ (Seite 1, oberhalb der Kennzahl 210),
  • „Homeoffice-Pauschale“ (§ 26 Z 9 lit. a)“ (Seite 2, linke Spalte, sechstes Feld von oben),
  • „Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b“ (Seite 2, rechte Spalte, zweite Zeile): Hier geht es um den ab 1. Juli 2021 abgabenfreien Geldersatz eines vom Arbeitnehmer selbst angeschafften Jobtickets.

Folgendes Feld wird umbenannt bzw. erweitert:

  • „Übernommene Kosten für Massenverkehrsmittel und Werkverkehr, Anzahl der Kalendermonate“ (Seite 2, rechte Spalte, erste Zeile): Dies entspricht im Prinzip dem bisherigen Feld „Werkverkehr, Anzahl Kalendermonate (§ 26 Z 5)“, allerdings sind in die Anzahl der Kalendermonate ab 1. Juli 2021 auch jene Monate einzurechnen, in denen ein abgabenfreier Geldersatz für ein vom Arbeitnehmer selbst angeschafftes Jobticket gewährt wurde.