Die Regierungsparteien haben im Parlament heute völlig überraschend einen Gesetzesantrag aus dem Hut gezaubert, der – laut den Antragserläuterungen – ab 01.01.2019 eine Entbürokratisierung und höhere Flexibilität im Arbeitszeitrecht bringen soll. Im Entwurf enthalten sind aber auch einige sehr unscharf formulierte Regelungen, die viel Streitpotenzial in sich bergen. Der Entwurf wird in den kommenden Wochen sicher noch für viel politischen Wirbel sorgen.

Einige Highlights aus dem Entwurf:

  • Vom Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz ausgenommen sein sollen künftig nicht nur leitende Angestellte, sondern auch sonstige Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis (z.B. dritte Führungsebene) und Familienangehörige.
  • Die Höchstarbeitszeitgrenze (Überschreitungen sind strafbar) soll generell auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich angehoben werden. Die gesetzliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (Überschreitungen führen zu zuschlagspflichtigen Überstunden) soll hingegen – außer bei Gleitzeit (siehe nächster Punkt) – unverändert bleiben.
  • Geplant ist die Anhebung der Normalarbeitszeitgrenzen bei Gleitzeit auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich (dadurch entstehende Plusstunden können i.d.R. in Zeitausgleich 1:1 konsumiert werden).
  • Weiters geplant ist die Möglichkeit, Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe durch Betriebsvereinbarung bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelvereinbarung für 4 Wochenenden oder Feiertage pro Arbeitnehmer und Jahr festzulegen.

Im Zuge der Gesetzwerdung kann es noch zu Anpassungen kommen, die Details des Entwurfs sind daher noch mit Vorsicht zu genießen.

Link zum Gesetzesentwurf: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00303/index.shtml