Wird in einem Stelleninserat von einem „jungen, dynamischen Team“ gesprochen, für das man Teamfähigkeit mitbringen soll, heißt dies, dass der/die potenzielle Stellenwerber/in sich in ein junges, dynamisches Team integrieren müsste. Diese Formulierung ist daher geeignet, den Eindruck hervorzurufen, dass jüngere Menschen gesucht werden, zumal wohl eher jüngere Menschen in ein junges, dynamisches Team passen. Verstärkt wird dieser Eindruck noch durch das im Inserat genannte Merkmal „erste Berufserfahrung“, weil ältere Menschen in aller Regel über „mehr“ als „erste Berufserfahrung“ verfügen.

Die Wortwahl der Stellenausschreibung ist daher geeignet, ältere Personen von einer Bewerbung abzuhalten, wodurch sie gegenüber jüngeren Personen aufgrund des Alters besonders benachteiligt werden. Es ist daher von einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Alters durch das inserierende Unternehmen auszugehen, für die über den Geschäftsführer beim ersten Verstoß eine Ermahnung auszusprechen ist. Erst bei Folgeverstößen wäre eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 360,00 pro Verstoß zu verhängen. (LVwG Wien 19.01.2017, VGW-001/010/8356/2016)