Mitten in die Coronakrise hinein hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute seine Entscheidung zum Karfreitag und persönlichen Feiertag verkündet. Die im Vorjahr beschlossene Gesetzesänderung über die Aufhebung des Karfreitags als Feiertag und die Schaffung eines „persönlichen Feiertags“ ist verfassungsrechtlich in Ordnung. Die von fünf Religionsgemeinschaften gemeinsam eingebrachte Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Link zur Pressemitteilung des VfGH