News vom 14. Dezember 2021

Das Bundesministerium für Arbeit (BMA) plant, den Zuschlag zur Insolvenzentgeltsicherung (IESG-Zuschlag) für 2022 von 0,2 % auf 0,1 % zu halbieren. Diese avisierte Reduktion des IESG-Beitrags soll nach einer Begutachtungsphase per Verordnung festgelegt werden. Es steht noch nicht fest, ob die Senkung bereits ab 01.01.2022 oder erst unterjährig kommen wird. An der Fixierung des IESG-Zuschlags hängt leider auch noch die Finalisierung unserer Personalverrechnungs-Wertekarte für 2022.