News vom 2. September 2024
Kürzlich wurde die Inflationsanpassungsverordnung 2025 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl. II Nr. 232/2024). Diese sieht eine Anpassung der Einkommensteuerstufen und diverser steuerrelevanter Beträge (z.B. AVAB/AEAB und Verkehrsabsetzbetrag) im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate vor. Die nach § 33a Abs. 3 EStG ermittelte Inflationsrate beträgt 5,0 %, weshalb die Anhebung um 3,3333 % erfolgt.
Achtung: Ob die in der Inflationsanpassungsverordnung angeführten Beträge letztendlich die tatsächlich maßgeblichen Beträge für 2025 sein werden, erscheint sehr fraglich. Es bleibt nämlich abzuwarten, in welcher Weise die Politik das restliche Drittel der Inflationsrate widmen wird. Die Bundesregierung hat am 04.07.2024 u.a. beschlossen, die ersten fünf Steuertarifgrenzen zusätzlich um jeweils 0,5 %-Punkte anzupassen. Es wird daher erst nach Festlegung aller offenen Parameter durch die Bundesregierung möglich sein, die voraussichtliche Lohnsteuertabelle für 2025 zu erstellen.