News vom 19. Februar 2019

Die Regierungsparteien haben sich bezüglich Karfreitag auf einen Kompromiss geeinigt: Der Karfreitag wird ein „halber“ Feiertag. Ab 14 Uhr soll für alle frei sein. Bis 14 Uhr besteht hingegen (sofern der betriebliche Dienstschluss nicht ohnehin früher ist) Arbeitspflicht, und zwar auch für Angehörige der evangelischen Kirchen, der altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche. Eine diesbezügliche Gesetzesnovelle wird gerade vorbereitet.

Die geplante Regelung erscheint aus neutraler Sicht als eine etwas „halbherzige“ Lösung. In vielen Betrieben gilt am Freitag ohnehin Frühschluss, dort wird sich der „halbe“ Feiertag (frei ab 14 Uhr) am Karfreitag gar nicht auswirken. Dementsprechend gibt es an der geplanten Lösung bereits starke Kritik von vielen Seiten, vor allem von Arbeitnehmervertretern.