News vom 05. März 2022
Die seit 1. November 2021 in Geltung gewesene allgemeine 3G-Regel für Arbeitsorte ist mit 4. März 2022 österreichweit ausgelaufen (auch für Wien). Ab heute gilt die neue COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, in der eine 3G-Regel nur noch für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen und stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe (§ 5), Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstigen Gesundheitsdienstleistungsbetrieben (§ 6) vorgesehen ist. Link zur Verordnung (BGBl. II Nr. 86/2022). In Wien gilt für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen und in Krankenanstalten eine 2,5G-Regel (Landesverordnung LGBl. Nr. 12/2022).
Nach überwiegender Rechtsansicht können Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsrechts (u.a. der Fürsorgepflicht) und des Hausrechts auch außerhalb von Pflegeheimen, Krankenhäusern usw. weiterhin von den Mitarbeitern einen 3G-Nachweis am Arbeitsplatz einfordern. Im Falle einer solchen betriebseigenen 3G-Regel müssten die Arbeitgeber aber wohl die Testzeit i.d.R. als Arbeitszeit anerkennen und (falls die Gratistests wie geplant ab 1. April 2022 enden) allfällige Testkosten übernehmen.