Gestern wurde vom Überleitungsausschuss der ab 1.1.2020 startenden Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine neue Krankenordnung beschlossen:

  • Die ursprünglich geplanten Verschärfungen bei Krankenstandskontrollen werden aufgrund der politisch heftigen Kritik nicht kommen. Es bleibt somit dabei, dass Arbeitgeber Krankenstandskontrollen bei der Krankenkasse lediglich anregen (nicht aber rechtlich einfordern) können. Auf den ärztlichen Krankschreibungen sind weiterhin keine Angaben zur medizinischen Krankenstandsursache anzuführen.
  • Als erster Schritt zur Vereinheitlichung der Kassenleistungen ist vorgesehen, dass die Höchstdauer des Krankengeldes im Zuständigkeitsbereich der ÖGK auf 78 Wochen angehoben wird (bisher galt in acht Bundesländern eine Maximalbezugsdauer von 52 Wochen).

Presseaussendung