News vom 4. November 2022
Eine offizielle Frage-Antwort-Sammlung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (abgestimmt mit dem BMF und dem Bundeskanzleramt) sorgt für eine erfreuliche Überraschung: Die DB-Reduktion von 3,9 % auf 3,7 % ab 01.01.2023 soll
- nun doch für alle gelten, für die ein DB zu entrichten ist, somit nicht nur für echte Arbeitnehmer, sondern auch für freie Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer,
- auch durch einen bloß internen Aktenvermerk im Betrieb umgesetzt werden können, d.h. es ist nicht einmal eine Information an die Mitarbeiter erforderlich (auch kein Vermerk am Lohnabrechnungsbeleg).
Link zur FAQ-Sammlung des BMWA
Fazit: Die kuriose gesetzliche Bedingung für die DB-Senkung wird durch ein ebenfalls kurioses FAQ saniert. Gut möglich, dass auch die heftige Kritik aus dem Lager der Personalverrechnung letzlich zur salomonischen Auslegung in der FAQ-Sammlung beigetragen hat.
Hier geht es zum (ausnahmsweise frei zugänglichen) Formulierungsvorschlag für einen internen Aktenvermerk zur DB-Reduktion.