News vom 25. April 2020
Das BMAFJ (Arbeitsministerium) wirbt auf seiner Homepage mit dem Slogan „Jetzt Kurzarbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Klingt gut, entspricht aber leider nicht ganz den Tatsachen. Ein Faktencheck zeigt, dass viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der COVID-19-Kurzarbeit nicht nur mit administrativen Schikanen kämpfen müssen, sondern dass manche Gruppen von vornherein komplett von der förderbaren Kurzarbeit ausgeschlossen werden – zumindest wenn es nach der Rechtsansicht genau jenes Ministeriums geht, welches „Kurzarbeit für alle“ skandiert.
Hier ein kurzer Überblick auf Basis des aktuellen Informationsstandes gemäß BMAFJ- bzw. AMS-Ansicht (vorbehaltlich künftiger Änderungen):
- Arbeitgeber ohne österreichische Betriebsstätte, die in Österreich SV-pflichtige Mitarbeiter beschäftigen: keine AMS-Kurzarbeitsbeihilfe möglich (trotz ggf. jahrelanger Einzahlung in die österreichische Arbeitslosenversicherung; u.E. EU-rechtlich bedenklich);
- In Privathaushalten Beschäftigte: keine AMS-Kurzarbeitsbeihilfe möglich (aus der AMS-Richtlinie ist diese Ausnahme u.E. nicht ableitbar, dort ist neutral von „Arbeitgebern“ die Rede);
- Neueintritte: AMS-Kurzarbeitsbeihilfe erst nach einem voll entlohnten Kalendermonat möglich (Beispiel: Eintritt am 9. März 2020, AMS-Beihilfe erst ab 1. Mai 2020 möglich; auch diese Einschränkung ist u.E. weder aus dem Gesetz noch aus der AMS-Richtlinie ableitbar);
- Personen, die neben ihrer Beschäftigung bereits Alterspension beziehen: keine AMS-Kurzarbeitsbeihilfe;
- Personen, die das Regelpensionsalter (Frauen 60+, Männer 65+) erreicht haben und bereits Pension beziehen könnten: keine AMS-Kurzarbeitsbeihilfe;
- Männer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben (keine Arbeitslosenversicherungspflicht mehr), aber noch keine Pension beziehen: AMS-Kurzarbeitsbeihilfe möglich.
Wir fragen uns: Was ist der Slogan auf der Internetseite des Ministeriums wirklich wert? Und was ist mit der öffentlichen Aussage der Arbeitsministerin, wo sie sich wie folgt äußerte:
„Ich kann mit absoluter Sicherheit garantieren, dass alle, die Kurzarbeit beantragen, auch die Kurzarbeit bekommen. Hier gibt es einen Schulterschluss mit der Bundesregierung, koste es, was es wolle, wir retten so viele Arbeitsplätze wie möglich und bringen die Unternehmen – so gut es geht – durch die Krise …“ (Arbeitsministerin Aschbacher vom 20.03.2020 in der ZIB 2).