News vom 18. Februar 2021
Gestern wurde von der Regierung und den Sozialpartnern die Verlängerung der COVID-19 Kurzarbeit für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2021 verkündet (Phase 4). Erfreulich ist, dass es für die Behandlung der Kurzarbeit in der Personalverrechnung keine Änderungen gegenüber der Phase 3 geben wird. Ob sich bei der AMS-Abrechnung Änderungen ergeben werden, bleibt noch abzuwarten (die neue Fassung der AMS-Förderrichtlinie ist noch nicht erschienen).