News vom 30. April 2021

Ohne großes Aufsehen hat das AMS für die Phase 4 der Kurzarbeit ein kleines, aber wichtiges Detail für die AMS-Teilabrechnungen geändert: Im Feld „Normalarbeitszeitstunden laut Kollektivvertrag/Arbeitsvertrag“ ist anders als bisher nicht mehr die Sollstundenzahl des konkreten Kalendermonats (auf Basis vor Kurzarbeit) anzugeben, sondern einheitlich jene Stundenanzahl, die sich aus der Berechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit x 4,33 ergibt (auf Basis vor Kurzarbeit). Hintergrund dieser Änderung ist, dass es für das AMS in der Praxis oft schwierig ist, die konkreten Arbeitszeitmodelle der Betriebe nachzuvollziehen. Daher hat man sich entschlossen, ab Phase 4 eine einheitliche Berechnungsmethode zu verlangen.

Beispiel: Wöchentliche Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit 40 Stunden, Montag bis Freitag je 8 Stunden. Im abzurechnenden Kalendermonat liegen auf Basis der Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit 22 Arbeitstage.

  • Alte Methode: Im Feld „Normalarbeitszeitstunden laut Kollektivvertrag/Arbeitsvertrag“ waren 176 Stunden einzutragen (22 Tage x 8 Stunden).
  • Neue Methode (ab April 2021): Im Feld „Normalarbeitszeitstunden laut Kollektivvertrag/Arbeitsvertrag“ sind 173,2 Stunden einzutragen (40 Stunden x 4,33).

Auszug aus der geänderten AMS-Richtlinie:
„Die im Abrechnungszeitraum maximal verrechenbaren Ausfallstunden ergeben sich aus der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Bemessungsmonat vor Kurzarbeit mal 4,33 dividiert durch 30 mal Anzahl der Kalendertage im Abrechnungszeitraum.“

Dementsprechend wurde auch die Info-Erläuterung in der AMS-Webanwendung angepasst:
„Bitte tragen Sie hier die Summe der Normalarbeitszeitstunden des jeweiligen Abrechnungszeitraums so ein, indem Sie die wöchentliche Normalarbeitszeit x 4,33 berechnen. Umfasst der Abrechnungszeitraum keinen vollständigen Kalendermonat (Rumpfmonat), wird die wöchentliche Normalarbeitszeit x 4,33 multipliziert und durch den Faktor 30 dividiert. Die errechnete Summe aus (Wochenstunden x 4,33) / 30 wird mit der Anzahl der Kalendertage bis zum Ende des Kalendermonats multipliziert.“