Eigentlich würde man glauben, dass in Zeiten, in denen Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen das öffentliche Leben fast lahmlegen, Menschen und Betriebe zum Teil um ihre wirtschaftliche Existenz bangen, in Nachbarländern (z.B. Italien) die medizinische Versorgung zu kollabieren droht und viele Menschen am Virus sterben, zumindest in finanziellen Angelegenheiten eine unbürokratische und effektive Unterstützung durch den Staat funktionieren sollte. Nicht so in Österreich. Da herrscht seit Tagen verzweifeltes Rätselraten um die neue Corona-Kurzarbeit. Während von der Politik und (unreflektiert übernommen) von den Medien die Corona-Kurzarbeit als attraktives Modell angepriesen wird, läuft die praktische Abwicklung schlicht katastrophal:

  • Die AMS-Förderrichtlinien, die Antragsformulare, der Antragsvorgang und die Abwicklung sind viel zu kompliziert und in sehr vielen Punkten unstimmig, lückenhaft und im Detail nicht nachvollziehbar.
  • Die Vorgaben für die AMS-Förderung und für die Abwicklung der Kurzarbeit wurden in den letzten Tagen mehrfach abgeändert, sodass selbst abgebrühte Praktiker jeden Überblick verloren haben.
  • Sogar erfahrene Lohnexperten sind am Verzweifeln und seit Tagen mit Herumrechnen, Telefonieren und Zahlenexperimenten beschäftigt, wie man das unlogische Gesamtkonzept der Corona-Kurzarbeit irgendwie in der Lohnverrechnung abbilden könnte. Insbesondere scheint sich die Befürchtung zu bestätigen, dass die vom AMS herausgegebenen Kurzarbeits-Pauschalsatztabellen (einschließlich der vom AMS erstellen Demobeispiele) für die Lohnverrechnung komplett unbrauchbar sind.
  • Die Lohnsoftwarehäuser sind enorm unter Druck, weil fachlich unbedarfte Kunden eine einfache und schnelle Lösung erwarten.

Zur Zeit laufen jedenfalls intensive Versuche einer Abklärung mit Interessensvertretungen und dem AMS, um die verfahrene Situation irgendwie in den Griff bekommen zu können.

Aktuelle Empfehlungen:

  1. Geduld aufbringen und Kunden beruhigen (Anträge sind rückwirkend möglich, mit Wirkung bis zum 1. März 2020 zurück).
  2. März-Abrechnung vorerst ohne Kurzarbeit durchführen und Mitarbeiter darüber informieren, dass im April eine Aufrollung erfolgen wird. Ein Formulierungsbeispiel für eine solche Mitarbeiterinfo finden Sie in unserer News vom 20.03.2020.
  3. Vorläufiges Stoppen von Kurzarbeitsanträgen & Vereinbarungen bis zur offiziellen Abklärung, da es seit Tagen immer wieder Neuversionen der Formulare gibt.

Sobald es konkrete Ergebnisse gibt, werden wir natürlich sofort darüber berichten.