Ab 1.12.2017 gibt es das neue Gehaltssystem im KV-Handelsangestellte. Die Handelsunternehmen haben bis zu 4 Jahre Zeit (bis 1.12.2021), vom alten Gehaltsschema ins neue System umzusteigen. Bis zum Umstieg gelten sowohl für laufende Dienstverhältnisse als auch für Neueintritte weiterhin die Regelungen des alten Schemas.
Als Hilfestellung für Unternehmen wird die Wirtschaftskammer einen gemeinsam mit der Gewerkschaft erstellten Praxisleitfaden für den Übergang herausbringen, der im ersten Quartal 2018 erscheinen wird.