News vom 11. Februar 2025
Der neue (mit 1. November 2024 in Kraft getretene) Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe wird nun bereits das zweite Mal geändert. Im Punkt XX. Sonderzahlungen gelten rückwirkend mit 01.01.2025 folgende Neuerungen:
- Bei unterjährigen Änderungen des Arbeitszeitausmaßes ist auf den Schnitt des Kalenderjahres abzustellen. Wurde das Urlaubsgeld vor der Änderung der Normalarbeitszeit gezahlt, ist die Korrektur mit dem Weihnachtsgeld vorzunehmen (Nachzahlung bzw. Gegenverrechnung).
- Für die in die Sonderzahlungsberechnung einzubeziehenden variablen Zulagen (Nachtarbeitszuschlag und Fremdsprachenzulage) ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit maßgeblich.
Anmerkung: Damit ist die ursprüngliche Berechnungsmethode, im Hotel- und Gastgewerbe für Sonderzahlungsschnitte den Zeitraum vom letzten Sonderzahlungsmonat bis zum Monat unmittelbar vor dem aktuellen Sonderzahlungsmonat heranzuziehen, seit 01.01.2025 Geschichte (anwendbar war die Altmethode somit i.d.R. nur für Sonderzahlungen, die zwischen 01.11.2024 und 31.12.2024 fällig waren).